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Details
Die wiederholten Schändungen des Friedhofs beschäftigten auch das hiesige Vogteiamt in Schweinheim. In der Abschrift eines Protokolls vom 3. Mai 1796 ist zu lesen, dass die Bürger von Obernau und Schweinheim aufgefordert werden sollen, ein wachsames Auge auf den Friedhof zu werfen: „Um jedermann mehr zu ermuntern, wird demjenigen der solche boshafte Frevler angeben kann, von der Judenschaft dahier ein Geschenk von ½ Carolin gemacht werden, welches die Ortsvorsteher bekannt zu machen haben“.
Blick vom Eingangstor in den Judenfriedhof am Erbig
Mit Schreiben vom 13. August 1801 bittet der Vorsteher der Aschaffenburger Judenschaft Löb Östrich das Churfürstliche Vicedomamt in Aschaffenburg um die Genehmigung, von jedem jüdischen Hausvater einen monatlichen Beitrag von 2 Kreuzer erheben zu dürfen, „um alles verdorbene, sowohl Mauer als auch Häuschen“ wieder herstellen zu können. Weiterhin: „zur Verwarnung vor künftigen Exzessen einen oder zwei Stöcke mit dem churfürstlichen Wappen und einer dazu geeigneten Aufschrift aufstellen zu dürfen, außerdem Befehle an die nächst gelegenen 2 Ortschaften Obernau und Schweinheim zu erlassen, dass dieselben nach wiederhergestellten Mauern und dem Requisitenhäuschen, zukünftig, nebst der herrschaftlichen Frevelstrafe, für jeden Schaden zu haften und solchen zu ersetzen hätten“. Hintergrund des Antrages sind immer wieder auftretende Schändungen des Friedhofs am Erbig. Löb Östrich schreibt in seinem Antrag weiterterhin:„ In den verflossenen Kriegsjahren (Besetzung des linksrheinischen Teils des Mainzer Kurfürstentums 1792 durch die Franzosen und Flucht des Kurfürsten Erthal nach Aschaffenburg) wurde nicht allein die ganze Mauer, sondern auch das darauf erbaute Requisitenhäuschen, durch verwegenene Schweinheimer und Obernauer entführet, auch sogar Grabsteine zerschmissen und überhaupt aller Unfug darauf betrieben worden. Darüber ist von der Judenschaft schon öfters beim churfürstlichem Vogteiamte Anzeige geschehen und Klage darüber geführet worden, aber wegen den Kriegszeiten keine abhelfliche Verfügung zu erhalten gewesen“.
Im Schreiben des Stadtamtes vom 13. August 1802 an das hochlöbliche Vicedomamt wird die Bittschrift der Aschaffenburger Judenschaft unterstützt: Darin heißt es: „Vermöge des der Judenschaft zukommenden Schutzes ist derselben gegenwärtige Gesuch und Antrag nicht nur begründet, sondern verdient auch jede mögliche Unterstützung. Groß ist die Bosheit, die seither verübt worden ist, und sicher ist es, dass diese Frevel nicht wohl durch jemand anders als Schweinheim und Obernau, wenigstens ohne derselben Wissen und Wahrnehmung geschehen könne, weil von beiden Orten täglich Leute von ihren nahe gelegenen Gütern sich einfinden und diesen nicht verborgen bleiben kann, wenn auch durch Fremde ein solcher Unfug verübt würde. Die Judenschaft sei weiterhin gesonnen, ihre Begräbnisstääte auf dem Erbig durch einen monatlichen Beitrag, den jeder Hausvater von ihnen mit 2 Kreutzer machen sollte, wieder in den vorigen Zustand zu setzen. Die gemeine Judenschaft bittet daher der monatlichen Abgabe die Bestätigung zu erteilen“.