Erst am 7. Mai 1420 konnte sich Erzbischof Konrad III. von Mainz beim Rat der Reichsstadt für die Zusage bedanken, wieder Begräbnisse von Juden des Erzstiftes Mainz auf dem Frankfurter Judenfriedhof, wie seit alters üblich, zuzulassen. Doch rund 15 Jahre später wurde das Begräbnisrecht auswärtiger Juden in Frankfurt erneut in Frage gestellt und am 30. April 1439 wieder aufgehoben. Ab 1482 mussten fortan auswärtige Juden auf dem Frankfurter Friedhof für die Bestattung eine Gebühr von 3 Gulden entrichten. Da diese Gebührenanhebung für die ärmeren Juden des Umlandes einem Begräbnisverbot in Frankfurt gleichkam, wurden nach und nach Friedhöfe im weiteren Umland des Oberstifts angelegt.
Als 1530, der in Aschaffenburg ansässige Jude Isaac um Bestätigung des Beerdigungsrechtes auf dem Frankfurter Friedhof gegen Entrichtung der seit alters her gebräuchlichen Gebühr bat, wurde dies vom Rat der Reichsstadt abgelehnt. Der Antrag zeigt , dass dieses Gewohnheitsrecht auf dem Frankfurter Judenfriedhof beerdigt zu werden, bei den in Aschaffenburg ansässigen Juden noch allgegenwärtig war. Erst 1570 konnte der Rat endgültig Begräbnisse auswärtiger Juden in Frankfurt verbieten.
Aufgrund der von Dr. Spies ausgeführten Nachforschungen ist daher auszugehen, dass zu diesem letztgenannten Zeitpunkt von 1570, es auf dem Erbig mit aller Wahrscheinlichkeit noch keinen Judenfriedhof gab. Der erste Aschaffenburger Beleg für einen gesicherten Judenfriedhof auf dem Erbig stammt aus dem Jahre 1715. Anfang dieses Jahres hatten sich „Sämbtliche Juden in undt umb Aschaffenburg“ mit der Bitte an die Landesregierung in Mainz gewandt, um ihren Friedhof herum eine Mauer bauen zu dürfen, da dort „Todte Cörper auß der erden herausgeschert“ worden waren. Die Regierung, bei der das Schreiben am 7. Februar eingetroffen war, bat 4 Tage später den Vizedom Graf von Schönborn zu Aschaffenburg um eine Stellungnahme. Dieser antwortete am 28. Februar, dass die Aschaffenburger und die „Dörferen“ nichts gegen die Ummauerung des Judenfriedofs einzuwenden hätten. Er empfahl, eine „simple Mauer ohne einiges gedächtes gebäu, damit die bettelleuth, Landstreicher oder anderes Diebßgesindel sich darinnen nicht auffhalten“ können, zu gestatten. Dementsprechend genehmigte die Regierung am 12. März 1715 den Bau der Mauer. Dies ist die erste quellenmäßig gesicherte Aussage über das Bestehen des Judenfriedhofs am Erbig. Damit ist davon auszugehen, dass der Judenfriedhof in dem Zeitraum zwischen 1570 und 1715 in Schweinheim auf dem westlichen Ausläufer des Erbigs, nahe der Gemarkungsgrenze zu Obernau, angelegt wurde.
Trotz der Ummauerung kam es in den Jahren 1771 bis 1774 wiederholt zu Schändungen der Gräber auf dem Judenfriedhof durch Studenten. Die Akten über diese Freveltaten sind im Staatsarchiv Würzburg vorhanden. Eine grässliche Untat ereignete sich 1773. Dabei waren 20 Grabsteine umgeworfen, zerschlagen, ja sogar Gräber geöffnet worden. Der Landesrabbiner David Michel Scheuer schrieb dazu an den Aschaffenburger Gemeindevorsteher Löb Östrich: „Die schlimme Nachricht, dass der Friedhof in Schweinheim geschändet wurde und dass der aus der Grabesruhe gestörte Leichnam des als Thora-Gelehrten Raquel Jeraschmied sei, dem der Kopf abgerissen wurde, habe ihn so ergriffen, dass er zu Tränen gerührt wurde“ Ferner schlug der Landesrabbiner in seinem Schreiben vor, einen kleinen Bau zu erstellen, um dort zwei Wohnungen für zwei zu bestellende Schützen einzurichten. Zu dieser Maßnahme kam es zwar nicht, doch wurde die Friedhofsmauer daraufhin auf zwei Meter erhöht.
Die Untersuchung der Vorfälle auf dem Erbig ergab, dass Aschaffenburger Studenten die Übeltäter waren. Der Vater eines der Schüler, Melchior Bertha, bat für seinen Sohn um eine harte Bestrafung durch die Schule und erklärte sich bereit den entsprechenden Teil der anstehenden Kosten zu übernehmen, um eine öffentliche Bestrafung seines Sohnes zu vermeiden. Die Untersuchungen wurden strengstens geführt und endeten mit der Ermittlung und Bestrafung aller Beteiligten.