Schweinheim hat mit dem jüdischen Friedhof auf dem Erbig eine Gedenkstätte besonderer Art. Herrlich gelegen mit einem weiten Blick in das Maintal, bei schönem Wetter sogar bis zum Feldberg im Taunus. Bei dem jüdischen Friedhof auf dem Erbig handelte es sich um einen Bezirksfriedhof, der die Verstorbenen aus Aschaffenburg, Großostheim, Schöllkrippen, Kleinwallstadt, Großwallstadt, Hofstetten, Obernau, Sulzbach, Hobbach, Goldbach und Hösbach aufnahm. Insgesamt befinden sich dort 584 Gräber. Das älteste Grab stammt aus dem Jahre 1735 und das jüngste aus dem Jahr 1942. Seit 1890 gibt es noch einen weiteren jüdischen Friedhof in Aschaffenburg. Dieser befindet sich neben dem Altstadtfriedhof auf dem Güterberg.
Erste Zeugnisse jüdischen Lebens in Aschaffenburg reichen zurück bis in die Jahre 1267/68. Das Totenbuch des Stifts St. Peter und Paul in Aschaffenburg enthält aus dieser Zeit den Ortsvermerk „bei der jüdischen Schule“. Die erste urkundliche Namensnennung stammt von 1293. Der Jude Samuel tauschte damals eine Hofstatt in der Großen Metzgergasse 2 (1875 wurde dieser Straßenabschnitt in Dalbergstraße umbenannt).
Schreiben Hamann Echters Viztum zu Aschaffenburg (Stadt- und Siftsarchiv Aschaffenburg)
Über das Alter des jüdischen Friedhofs auf dem Erbig findet man sehr unterschiedliche Angaben. Häufig wird bereits von einer urkundlichen Erwähnung aus dem Jahre 1453 gesprochen. Der Verfasser hält sich jedoch an den gesicherten Forschungsstand von Dr. Hans Bernd Spies, Leiter des Stadt- und Stiftsarchivs Aschaffenburg. Als gewichtiges Argument gegen das Bestehen eines Judenfriedhofes in Aschaffenburg um diese Zeit stellt nach Dr. Spies der Inhalt eines Schreibens dar, das „Hamann Echter Viztum zu Aschaffenburg“ (Vertreter des Erzbischofs von Mainz in landesherrlichen Angelegenheiten im Oberstift Aschaffenburg) am 15. Februar 1417 an den Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Frankfurt am Main richtete. Er äußerte sich sinngemäß: „ Die Juden im Oberstift haben sich beschwert, dass sie bisher gemeinsam mit den Frankfurter Juden den dortigen Friedhof nutzten, den ihre Vorfahren gegen einen jährlichen Zins von Euch gekauft hatten. Doch ihr verbietet diesen nun die Nutzung des Friedhofes. Ich fordere Euch namens des Erzbischofs von Mainz auf, den Juden des Oberstifts wie von Alters her die Nutzung des Frankfurter Judenfriedhofes zu gestatten.“ Doch der Frankfurter Rat lehnte es mit Schreiben vom 25. Februar ab „alle tode Juden“ aus der Umgebung in die Stadt zu bringen und sie „vff den Juden Kirchhoffe der In der stadt frankfurt liget“ begraben zu lassen.