Über den Beginn dieser Erweiterung waren die Schweinheimer Gemeindeverwaltung und das königliche Bezirksamt Aschaffenburg offenbar unterschiedlicher Meinung. Am 7. Juli 1898 teilte das Bezirksamt der Gemeinde mit, dass die Erweiterung des Friedhofes aus sanitären Gründen nicht mehr länger verschoben werden kann. Die von der Gemeinde für die Verschiebung angeführten Gründe waren nach Ansicht des königlichen Bezirksamtes nicht stichhaltig. Falls die Erweiterung weiter verzögert werden sollte, würde gegen die Gemeinde mit staatsaufsichtlichen Zwängen vorgegangen. Beigelegt war eine Abschrift des Königlichen Landgerichtarztes, der es ebenfalls dringend geboten hielt, die Erweiterung des Friedhofes nicht mehr länger zu verschieben. Der Landgerichtsarzt hielt es verfehlt, wegen der geringeren Sterblichkeiten eines Jahres das Bedürfnis der Friedhofserweiterung absprechen zu wollen. Die durchschnittliche Sterblichkeit der letzten Jahre zeige ein anderes Bild, zumal die Bevölkerung Schweinheims jährlich zunimmt.
Unter dem Druck dieser staatlichen Androhung wurde 1901 der Friedhof in Schweinheim erweitert. Unter Beibehaltung der bisherigen Tiefe von 50 m wurde nördlich zum bestehenden Gottesacker eine weitere Fläche von 40 m in der Breite von der Gemeinde angekauft. Die neue Fläche wurde von drei Seiten mit einer 2 m hohen Mauer umgeben und bekam ein neues Westtor. Die Verbindung mit dem alten Friedhofsteil wurde durch einen Mauerdurchbruch hergestellt. Der neue Friedhof hatte nun eine Fläche von insgesamt 4.250 m2. Kreuzgang und Seitengänge wurden im neuen Teil angelegt, wie im alten bisherigen Teil. Die kirchliche Einweihung erfolgte am Nachmittag des Allerheiligenfestes, wo ohnehin die ganze Gemeinde zum Gedenken ihrer Toten hinzog.