Von 1842 bis 1844

6. 2. 1842
Schulpfleger Heinevetter will als Schulpfleger zurücktreten, aber keiner der Gemeindeverwaltungsmitglieder will dieses Amt übernehmen. Das Landgericht soll Befehl erlassen zur Lösung des Problemes.
 
8. 5. 1842
Schulentlassung: 26 Sonntagsschüler; Gebühr je 12 Kr., [unter den Entlassenen sind Barbara Sindikus von Jakob und Katharina Sindikus von Jakob]
 
9. 9. 1842
Wahl des Schulpflegers: Anton Heinevetter, der 3 Jahre Schulpfleger ist soll ersetzt werden. Künftig wird der Schulpfl. mit 5 fl jährlich besoldet.
 
11.12. 1842
bisheriger III. L Blümlein wird zum I. SL befördert; neuer III. L wird Hilfslehrer Philipp Franz Liebler zu Urspringen.
 
7. 5. 1842
I. SL Amrhein ist gestorben; neuer I. SL Adam Schubert von Ebertshausen ab 1.5.; Entlassung der Sonntagsschüler: 21 Mädchen, 16 Knaben; Gebühr 12 Kr.


4. 6. 1843
Schulzeit der Zeichenschule: An Sonn- und Feiertagen von 6 bis Beginn des Gottesdienstes und nachmittags von 12 bis 1/2 auf 2 Uhr. Nikolaus Rickert fordert 2 fl. 42 Kr. für das Feuermachen während des Wintersemesters in der Zeichenschule. Im kommenden Wintersemester soll die Beheitzung des Lehrzimmers durch eine kleine Abgabe der Zeichenschüler bezahlt werden.
 
5. 10.1843
III. SL Liebler wird versetzt; neuer III SL ist der Schulamtsexspektant Georg Bott

7. 1. 1844
II. SL Rücker mahnt seine Gehaltsrückstände, bisher 362 fl. sei fast 3 Jahren, an. Mangels an Fond könne die Gemeinde und Schulpflegschaft nicht zahlen.. Jetzt soll in kürzester Frist bezahlt werden, widrigenfalls bei dem Kgl. Landgericht Exekution und Auspfändung beantragt wird.
 
7. 2. 1844
Der Industriegarten ist seit einem Jahr und noch länger ohne Umzäunung. Es soll jetzt eine Mauer gebaut werden. Dabei soll auch der Garten des I. SL mit einer Mauer eingezäunt werden.
 
5. 5. 1844
Visitation der Kgl. Distriktschul-Inspektion Sailauf aller drei Schulen (Klassen) Entlassungen der Feiertagsschule: 22 Mädchen [Josef Syndikus von ?] Der Schulknabe des Kaspar Brunner versäumt schon mehrere Monate die Schule. Alle Mittel gegen Vater und Sohn wurden bisher vergeblich angewendet. Die Distrikt-Inspektion soll polizeiliche Bestrafung veranlassen.
 
29. 6. 1844
immer noch kein Zaun um den Industriegarten
 
1. 9. 1844
wie vor
 
Okt. 1844
wie vor
 
2.11. 1844
Zu Gegenwart der unterzeichneten Mitglieder der Lokal-Inspektion
1. Wurde vom Pfarrer von der Kanzel der Anfang der Winterschule mit dem morgigen Tage verkündet.
2. Der I. SL bringt vor, daß er sich der Einnahme seines Besoldungsgetreides von den einzelnen Ortsnachbarn nicht mehr unterziehen könne, weil 1.) Niemand an den hierzu bestimmten Tagen sein schuldiges Getreide abliefere, sondern  abwarte , bis es fällig ist. So hätten die beiden noch dahier lebenden Witwer seiner beiden jüngsten Vorfahren noch vieles Getreide von den einzelnen Gemeindegliedern dahier einzunehmen, und würden, wenn sie ihre desfalsige Forderung machten, mit groben ungeziemenden und kränkenden Reden abgewiesen. 2.)  könne er sich wegen dieser Einnahme seiner Amtspflicht nicht entziehen. 3.) seye er es im Sinne der Gesetze auch nicht schuldig. §§ 25(26) der Instruktion für die Lokal-Inspektion. 4.) seye dadurch der Lehrer allerlei Konflikten und Verdrüßigkeiten mit einzelnen  Gemeindegliedern ausgesetzt, was dann dies schlimme Folge habe, daß dergleichen Eltern über den Schullehrer schimpfen und schmähen, und ihm so das nöthige Ansehen bei ihren Kindern rauben, ohne welches der Schulunterricht nicht gedeien könne, er trage daher darauf an, daß auch hier, wie es an anderen Orten geschehe, das Besoldungsgetreide des Schullehrers von der Gemeindeverwaltung oder dem Schulpfleger eingenommen, und ihm nach Vorschrift der Schulfassion vorgemessen werde.
Da man diesen Antrag höchst billig und den königl. Verordnungen gemäß anerkennen muß, da überdieß über die Erhebung der  Schulbesoldung ein Schulpfleger mit 5 fl aus der Mitte der Deputierten angestellt ist, so erhält Schulpfleger Johann Adam Kern hiermit die Auflage, an den hiezu bestimmten Tagen die Einnahme des Schulkorns zu bethätigen; sowohl für jetzt und in der Zukunft, und sich in nächster Sitzung über den Vollzug dieser Auflage auszuweisen.
3. 2ter SL Rücker bringt vor: Das Jahr 1843/44 ist auch vorüber, und meine Besoldung für dieses Jahr ist noch im Rückstande. Ich trage darauf an, daß Schulpfleger angewiesen werde, innerhalb 14 Tagen mich zu befriedigen, widrigenfalls ich beim k. Landgericht und der k. Dist. Inspektion klagbar auftreten muß. Der I. SL Schullehrer führt dieselbe Beschwerde.
Beschluß: Schulpfleger wird hiermit angewiesen, den Gemeindepfleger zum Herüberschießen dieser Besoldungstheil auf dem gesetzlichen Wege anzuhalten. Da nichts mehr vorkam, so wurde nach Vorlesung des Protokolls die Sitzung beschlossen.
Stein Pfr., Vorbeck Gdevorsth., Franz G-Bevollm., Kern Bevollm., Heinevetter Armenpfl.